Präambel
Die Gründerinnen und Gründer dieses Landesverbandes rufen alle Betroffenen und Mitbetroffenen auf, sich vor Ort zusammenzuschließen, um ihre eigenen Sichtweisen und Erfahrungen mit der fehlenden Therapie für Menschen mit Messie-Syndrom zum Ausdruck zu bringen.
Sie treten dafür ein, dass
- die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Schutz der Menschen-würde und Persönlichkeit auch für sie, insbesondere bei der Darstellung des Messie-Syndroms in den öffentlichen Medien, Geltung haben
- in erster Linie die Hilfe zur Selbsthilfe gefördert und die Selbstverantwortung gestärkt wird. Dies bedeutet auch die Zuweisung öffentlicher Mittel, gegeben-enfalls durch Umwidmung bisher an die Therapeutischen Einrichtungen und Organisationen geflossener Gelder
- der Datenschutz und Vertrauensschutz der Betroffenen und ihrer Ange-hörigen gewahrt bleibt; dass z. B. die Krankheitsbezeichnung nicht in Verbin-dung mit der Anschrift oder Adresse erscheint oder mit Telefonnummer ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht wird. Dieses gilt insbesondere für Behörden, kirchliche und therapeutische Beratungsstellen usw. und Selbst-hilfekontaktstellen und deren Dachverbände.
Die Gründungsmitglieder verstehen sich dabei ausdrücklich auch als
Interessenver-treter derjenigen, die aufgrund jahrzehntelanger
Handlungsstörung die Arbeit des Landesverbandes nicht aktiv
mitgestalten, wohl aber in der Meinungsbildung vor Ort mit begleiten.
